Tibet 2007: Einreisebestimmungen aktuell

Anders als früher ist die Einreise in Chinas autonome Region und Provinz Tibet heute nur mit einem besonderen Tibet Entry Permit (TTB) erlaubt.

Vier Dinge müssen berücksichtigt werden, um nach Tibet einzureisen: Ein gültiger Reisepass mit einer Laufzeit von mindestens noch 6 Monaten bei Einreise, ein gültiges Einreisevisum für China selbst, das Tibet Entry Permit (TTB Permit) und zusätzlich noch das von einem Public Security Office (PSO) ausgestellte Alien Travel Permit (PSB Permit). Die Bedingungen gelten auch für chinesische Bürger aus Taiwan, Hongkong und Macao. Sonderbestimmungen gelten für Politiker und Journalisten, die die Einreiseerlaubnis nur durch ein Sonderarrangement des “Foreign Affairs Office of the Tibet”, erhalten. Letzteres ist eine in Tibet ansässige Sonderbehörde.

Das chinesische Visum kann bei jeder Botschaft bzw. Konsulat beantragt werden. Ausnahmeregelungen gibt es bei der Einreise via Hongkong oder Nepal.

Auch nach Erhalt aller erforderlichen Dokumente ist eine Einreise nicht auf eigene Faust, sondern nur über ein offiziell zugelassenes Reisebüro möglich. Der streng formalisierte Prozeß der Beschaffung aller Dokumente dient der Kontrolle, ist aber in der Praxis nicht so schlimm wie er sich auf den ersten Blick anhört.
Das TTB muß allerdings 10 Tage vor der Einreise ausgestellt worden sein. Die Kosten für das Sondervisum für Tibet liegen derzeit bei RMB 200.

Das Visum für Tibet verbleibt anders als das in den Pass gestempelte Einreisevisum bei der Agentur bzw. dem Guide, dessen Dienste zwingend in Anspruch genommen werden müssen. Ohne Reisegruppe und Package ist eine Einreise nach Tibet daher nicht möglich.

Aber auch dann gilt: Nicht alle Regionen sind frei zugänglich. Bestimmte Regionen bleiben Ausländern wie in China auch noch verschlossen oder aber nur vermittels eines Alien Travel Permits zugänglich.

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Trempel & Associates Berlin sind auf dem Gebiete der internationalen Markterschließung tätige Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater und seit Jahren auf dem Gebiet des Vertrags- und Gesellschaftsrechts in Bezug auf China tätig. Allerdings widmet sich die Kanzlei im Kerngeschäft der Rechtslage in Deutschland mit allen anwalts- und steuerberatertypischen Dienstleistungen.

Quelle (openPR)


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