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Was darf ins Handgepäck?
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Was darf ins Handgepäck?

adminhs 5. Juli 2013

Bevor die Urlaubsfreuden beginnen können, ist allzu oft Stress angesagt: Kofferpacken ist nicht jedermanns Sache und strapaziert nicht selten die Nerven. Vor allem, wenn es mit dem Flugzeug in die Ferien geht. Dann ist das Gepäcklimit auch noch schnell erreicht. Übergepäck lassen sich die meisten Airlines teuer – mit bis zu 20 Euro pro Kilogramm – bezahlen. Bevor man dann auch noch beim Sicherheits-Check unangenehme Überraschungen erlebt, sollte man unbedingt genau darauf achten, was man im Handgepäck mitführt. Aber was darf denn nun eigentlich ins Handgepäck? ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer beantwortet die wichtigsten Fragen.

+ Herr Klingelhöfer, wie groß darf denn so ein Handgepäckstück sein und wie viele darf man mitnehmen? +

Tobias Klingelhöfer:  Da die Airlines vom Gewichtskonzept auf das Stückkonzept umgestiegen sind, dürfen Sie in der Holzklasse in der Regel nur noch ein Gepäckstück kostenfrei aufgeben und auch nur ein Stück Handgepäck mit in die Fluggastkabine nehmen. Die erlaubten Höchstgrößen sind bei den Airlines sehr unterschiedlich. Machen Sie sich auf der Internetseite der Airline schlau und checken Sie die Maße. Die Airlines, insbesondere die Billigflieger sind in diesem Punkt nämlich besonders genau. Die meisten Airlines erlauben höchstens  55 x 40 x 20 cm für ein Handgepäckstück. Das Maximalgewicht liegt meistens zwischen fünf und zehn Kilogramm.

+ Was darf denn auf gar keinen Fall ins Handgepäck? +

Tobias Klingelhöfer: Gefährliche Dinge oder Gegenstände, die man als Waffen benutzen könnte, sind tabu! Das heißt alle tatsächlichen Waffen, spitze oder scharfe Gegenstände wie Messer mit einer Klingenlänge von über sechs Zentimetern, Pfefferspray zur eigenen Verteidigung, aber auch Wander- und Skistöcke, Scheren und Manikür-Sets gehören nicht ins Handgepäck. Auch Gegenstände wie Patronen, Totschläger und Spritzen haben dort nichts zu suchen. Mit Benzinfeuerzeugen (Zippo), Dartpfeilen, Sportschlägern, Bohrmaschinen und Bohrern kann es ebenso Ärger geben.  Artengeschütztes wie Elfenbein-Schnitzereien, Eidechsen, Orchideen, andere geschützte Pflanzen oder Riesenmuscheln dürfen weder im Handgepäck noch im Koffer transportiert werden. Eine Liste von den unter Schutz stehenden Pflanzen und Tieren hat der Zoll unter http://www.artenschutz-online.de/artenschutz_im_urlaub/index.php zusammengestellt.

+ Was ist denn mit den viel diskutierten Flüssigkeiten? +

Tobias Klingelhöfer: Wegen der Terroranschläge in der Vergangenheit dürfen Flüssigkeiten wie Parfums, Gels, Cremes, Lotionen, Wimperntusche, Eyeliner, Lippenstift, Sprays, Augentropfen und Hustensaft etc. nur eingeschränkt mit bis zu maximal 100 ml im Handgepäck mitgeführt werden. Diese Flüssigkeiten sind in einer durchsichtigen Plastiktüte im Handgepäck zu transportieren. Von diesen Regeln ausgenommen sind Spezialnahrung (z.B. Babynahrung) und Medikamente, die während des Fluges unbedingt benötigt werden. Dennoch müssen auch diese Produkte aus dem Handgepäck herausgenommen und dem Sicherheitspersonal vorgelegt werden.

+ Was passiert denn eigentlich, wenn man verbotene Gegenstände im Handgepäck mitführt? +

Tobias Klingelhöfer:  Verstoßen Sie gegen die Handgepäcksregeln, so müssen Sie entweder Nichterlaubtes gnadenlos wegwerfen oder als Extra-Gepäckstück aufgeben. Das Aufgeben eines zweiten Gepäckstücks in der Touristenklasse kostet allerdings bei vielen Airlines mindestens satte 50 Euro. Wer mit Mitbringseln erwischt wird, die gegen das Artenschutzgesetz verstoßen, bekommt außerdem Ärger mit dem Zoll und muss mit einer Strafanzeige rechnen.

Download des Textes:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/reise-und-freizeit

Per Mail eingesendet an Schlaunews.de

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