Holidaystarter

Reiseinfos, Tipps und Angebote
Menu
  • Startseite
  • Impressum
    • Datenschutz
  • Pressemitteilungen kostenlos veröffentlichen

Hier beginnt der Urlaub...

Auf zum Abflug!
Home
Reisen
Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze – Reiserecht
Reisen

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze – Reiserecht

adminhs 18. August 2009

Austausch eines Reiseteilnehmers rechtens

Erlaubt ein Reiseveranstalter auch gegen Zahlung einer Umbuchungsgebühr nicht, dass ein Teilnehmer der gebuchten Reise durch einen anderen ersetzt wird, darf die Reise abgesagt werden – gegen Rückzahlung des Reisepreises. Die D.A.S. wies auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Leipzig hin. Anders lautende Geschäftsbedingungen des Veranstalters sind laut Gericht unbeachtlich.
Amtsgericht Leipzig, Az. 109 C 6537/06

Hintergrundinformation:
Kein ungewöhnlicher Vorgang: Mehrere Personen – etwa eine Familie – buchen zusammen eine Pauschalreise. Vor der Abreise erkrankt ein Teilnehmer. Statt des Erkrankten möchte nun eine andere Person an der Reise teilnehmen. Das Bürgerliche Gesetzbuch, § 651b, ist hier eindeutig: „Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.“ Dies darf der Veranstalter nur verweigern, wenn es besondere Gründe gibt, beispielsweise bei einem Tauchurlaub, der spezielle Eigenschaften voraussetzt, oder wenn Gesetze oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der Fall: Ein Ehepaar hatte eine Reise nach Ägypten gebucht. Fünf Tage vor der Abreise erkrankte der Ehemann. Seine Gattin ließ die Sehnsucht nach Kamelen und Pyramiden dennoch nicht los – sie wollte nun mit ihrer Freundin verreisen. Das Reisebüro kassierte eine Umbuchungsgebühr und sah den Fall als erledigt an. Der Reiseveranstalter legte sich jedoch quer: Ein Namenswechsel sei laut Geschäftsbedingungen unzulässig. Die Ehefrau blieb nun auch zu Hause – und nutze ihren Urlaub für eine Klage. Das Urteil: Nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung entschied das Amtsgericht, dass der Veranstalter den Reisepreis komplett zurückerstatten müsse. Würde rechtzeitig vor der Abreise für einen reiseunfähigen, erkrankten Urlauber eine Ersatzperson angemeldet, dürfe deren Teilnahme nicht abgelehnt werden. Finde die Reise wegen einer solchen Ablehnung nicht statt, sei der Reisepreis zurückzuerstatten.
Amtsgericht Leipzig, Urteil vom 29.11.2006, Az. 109 C 6537/06

Kontakt:
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81728 München
089 6275-1613
089 6275-2128
www.das-rechtsportal.de

Share
Tweet
Email
Prev Article
Next Article

Related Articles

Moselsteig-Partnerwege: Neuer Tourenguide erhältlich
Herbstzeit ist Wanderzeit: Sicher unterwegs auf Seitensprüngen und Mosel-Traumpfaden Moselsteig-Seitensprung …

Moselsteig-Partnerwege: Neuer Tourenguide erhältlich

KölnTourismus hat eine neue Anschrift
Am 31. Mai wurde der Platz zwischen Domforum und Trankgasse …

KölnTourismus hat eine neue Anschrift

About The Author

adminhs

Leave a Reply

Antworten abbrechen

Kategorien

  • Afrika
    • Mauritius
  • Aktuell
  • Asien
    • China
    • Dubai
    • Türkei
  • Autoreisen
  • Europa
    • Deutschland
    • Italien
    • Spanien
  • Flugreisen
  • Gesundheit
  • Gewinnen
  • Immobilien
  • Internet
  • Kunst & Kultur
  • Lifestyle & Freizeit
  • Naturwissenschaft & Umwelt
  • Nordamerika
    • USA
  • Politik
  • Recht & Polizeimeldungen
  • Reisen
  • Schiffsreisen
    • Kreuzfahrten
  • Technik
  • Tipps & Tricks
  • Veranstalter
  • Wirtschaft & Finanzen

Schlagwörter

Aktivurlaub ARAG Auslandsreiseschutz Auslandsreiseschutzversicherung Berlin Camping canada Familie familienurlaub ferien Hotel Hotels Italien Kanada kanada reise kanada wohnmobil Kultur LTA Luxus mallorca Mietauto Mietwagen München Nachhaltigkeit Natur Outdoor PR Office Reise Reisen Reiseschutz Reiseversicherung Spa spanien Sunny Cars Tirol Tourismus Urlaub USA Versicherung Wandern Wellness wikinger wikinger reisen Winter Österreich

Holidaystarter

Reiseinfos, Tipps und Angebote
Copyright © 2022 Holidaystarter
Theme by MyThemeShop.com

Werbeblocker verwendet

Die Inhalte dieser Webseite werden alleine durch die Anzeige von Werbung möglich gemacht, bitte unterstützen Sie uns in dem Sie den Blocker deaktivieren.

Refresh