Holidaystarter

Reiseinfos, Tipps und Angebote
Menu
  • Startseite
  • Impressum
    • Datenschutz
  • Pressemitteilungen kostenlos veröffentlichen

Hier beginnt der Urlaub...

Auf zum Abflug!
Home
Recht & Polizeimeldungen
Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze – Wettbewerbsrecht
Recht & Polizeimeldungen

Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze – Wettbewerbsrecht

adminhs 19. Mai 2017

Reisegewinn darf keine Kosten verursachen

Teilt ein Unternehmen einem Verbraucher in einem Werbeschreiben mit, dass dieser eine Reise gewonnen hat, darf die Inanspruchnahme des Gewinns keine zusätzlichen Kosten verursachen – wie etwa Saisonzuschläge oder Kerosingebühren. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Landgericht Bremen.
LG Bremen, Az. 12 O 203/16

Hintergrundinformation:
Eine Urlaubsreise gewinnen: Wer will das nicht? Leider gibt es immer wieder Unternehmen, die diesen Wunsch für ihre Zwecke ausnutzen. Sie versprechen eine kostenlose Traumreise, im Kleingedruckten sind aber Zusatzkosten versteckt. Solche unseriösen Werbepraktiken können Konkurrenten, Verbraucherverbände oder Wettbewerbsvereine auf den Plan rufen. Sie können das entsprechende Unternehmen abmahnen. Reagiert der Abgemahnte darauf nicht, kommt es zu einer Unterlassungsklage. Der Fall: Ein Reiseanbieter hatte Verbrauchern Werbebriefe zugeschickt, in denen es hieß, dass diese eine „Traumreise“ für zwei Personen in die Türkei gewonnen hätten. Bei näherem Hinsehen stellten die Empfänger fest, dass die Reise doch nicht ganz kostenlos sein sollte: Eventuell sollten ein Flughafenzuschlag sowie ein Saisonzuschlag anfallen. Informierten sich die Gewinner in der Rubrik „Exklusive Leistungen“ näher über das Gebotene, erfuhren sie, dass sie zudem noch einen Beitrag zu den Treibstoffkosten zu leisten hatten. 49 Euro sollten als Kerosinzuschlag anfallen, zu zahlen vor Ort bei der Reiseleitung. Ein Wettbewerbsverein sah dieses Schreiben als unlautere Werbung an und verklagte das Reiseunternehmen auf Unterlassung. Das Urteil: Das Landgericht Bremen bestätigte die Ansicht des Wettbewerbsvereins. Nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice sah das Gericht in dem Schreiben eine unlautere Werbung. Der Anhang zu § 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb liste eine Reihe von Werbemaßnahmen auf, die gegenüber Verbrauchern schlicht unzulässig seien. Dazu gehöre es auch, beim Verbraucher den Eindruck zu erwecken, dass dieser etwas gewonnen habe, wenn er den Gewinn nur bei Übernahme irgendwelcher Kosten tatsächlich in Anspruch nehmen könnte. Ein solches Gewinnversprechen sei unlauter und zu unterlassen.
Landgericht Bremen, Urteil vom 22. Februar 2017, Az. 12 O 203/16

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Über den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2015 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

Firmenkontakt
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM
Julia Bergmann
Hansastraße 17
80686 München
089 99846116
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

Share
Tweet
Email
Prev Article
Next Article

Related Articles

Für Singles und Alleinreisende: Griechenland hoch vier
Peloponnes, Paros, Kassandra und Kreta – einwöchige Programme nur für …

Für Singles und Alleinreisende: Griechenland hoch vier

Gourmet-Restaurant im Grand Spa Resort A-ROSA Travemünde ist ein Aufsteiger im Gault Millau-Führer
„Abrupte Änderungen können zur Schockstarre führen oder positive Entwicklungen anstoßen.“ …

Gourmet-Restaurant im Grand Spa Resort A-ROSA Travemünde ist ein Aufsteiger im Gault Millau-Führer

About The Author

adminhs

Leave a Reply

Antworten abbrechen

Kategorien

  • Afrika
    • Mauritius
  • Aktuell
  • Asien
    • China
    • Dubai
    • Türkei
  • Autoreisen
  • Europa
    • Deutschland
    • Italien
    • Spanien
  • Flugreisen
  • Gesundheit
  • Gewinnen
  • Immobilien
  • Internet
  • Kunst & Kultur
  • Lifestyle & Freizeit
  • Naturwissenschaft & Umwelt
  • Nordamerika
    • USA
  • Politik
  • Recht & Polizeimeldungen
  • Reisen
  • Schiffsreisen
    • Kreuzfahrten
  • Technik
  • Tipps & Tricks
  • Veranstalter
  • Wirtschaft & Finanzen

Schlagwörter

Aktivurlaub ARAG Auslandsreiseschutz Auslandsreiseschutzversicherung Berlin Camping canada Familie familienurlaub ferien Hotel Hotels Italien Kanada kanada reise kanada wohnmobil Kultur LTA Luxus mallorca Mietauto Mietwagen München Nachhaltigkeit Natur Outdoor PR Office Reise Reisen Reiseschutz Reiseversicherung Spa spanien Sunny Cars Tirol Tourismus Urlaub USA Versicherung Wandern Wellness wikinger wikinger reisen Winter Österreich

Holidaystarter

Reiseinfos, Tipps und Angebote
Copyright © 2022 Holidaystarter
Theme by MyThemeShop.com

Werbeblocker verwendet

Die Inhalte dieser Webseite werden alleine durch die Anzeige von Werbung möglich gemacht, bitte unterstützen Sie uns in dem Sie den Blocker deaktivieren.

Refresh