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Anzahlung und Stornogebühren von Pauschalreisen
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Anzahlung und Stornogebühren von Pauschalreisen

adminhs 4. Juli 2017

ARAG-Experten erläutern, wie die Kosten gedeckelt werden müssen

Die Vorfreude auf die gebuchte Pauschalreise erhält schnell einen Dämpfer, wenn man für die erste Abschlagsrechnung 40 oder noch mehr Prozent des Reisepreises anzahlen soll. Doch wie hoch darf die Anzahlung für eine Pauschalreise sein? Oder muss die Reise womöglich in einem Rutsch bezahlt werden? Und welche Stornokosten sind erlaubt? Die ARAG Experten geben Auskunft.

Ware gegen Geld

Bei vielen Verträgen müssen Kunden erst zahlen, wenn sie die Leistung erhalten haben. Bucht man eine Pauschalreise, können Anbieter jedoch eine Anzahlung verlangen. Die darf nach Auskunft der ARAG Experten aber in der Regel nicht höher als 20 Prozent des Reisepreises sein. Andere Vorkasse-Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, es sei denn, das Unternehmen erbringt nachweislich selbst entsprechend hohe Vorleistungen. Ist das nicht der Fall, benachteiligen höhere Forderungen oder gar die Zahlung der gesamten Summe vorab den Verbraucher unangemessen und sind daher unzulässig.

Regeln für Restzahlungen

Auch für die Zahlung des restlichen Reisepreises gibt es Regeln. Die Restsumme darf nach Auskunft der ARAG Experten frühestens 30 Tage vor Reiseantritt fällig werden. Anders verhält es sich beim Kauf von Flugtickets. Hier ist es geltende Abrechnungspraxis, dass Flugtickets üblicherweise sofort nach der erfolgten Buchung zu bezahlen sind. Benachteiligt sind Flugkunden dadurch nicht, denn Flugverspätungen oder Ausfälle ergeben sich in der Regel ohnehin erst kurz vor Abflug und haben daher keinerlei Auswirkungen auf die Flugkosten. Zudem gleicht die mögliche Ersparnis bei einer frühen Flugbuchung mögliche Zinsnachteile wieder aus.

Grenzen bei Stornokosten

Stornokosten sind meist gestaffelt: Je kurzfristiger ein Kunde von seiner Reise zurücktritt, desto höher sind seine Rücktrittskosten. Diese variieren je nach Reiseart, Aufwendungen des Reiseveranstalters und möglichen Erlöse, die er durch den Wiederverkauf der Reise erzielt. Generell gilt eine Grenze von 20 Prozent des Reisepreises für Stornierungen, die bis zum 30. Tag vor Reisebeginn erfolgen. Werden im Einzelfall höhere Pauschalen verlangt, muss der Veranstalter genaue Gründe dafür angeben und diese auch nachweisen.

Mehr zum Thema unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit über 3.900 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,6 Milliarden EUR.

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