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ADAC-Mietwagentipps: Beim Anzahlen nicht draufzahlen
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ADAC-Mietwagentipps: Beim Anzahlen nicht draufzahlen

adminhs 15. Juli 2011

Von Deutschland aus buchen und nichts blind unterschreiben

Um am Urlaubsort mobil zu sein, mieten sich viele Ferienreisende ein Auto. Damit die Fahrt im Mietwagen zum Vergnügen wird, hat der ADAC die wichtigsten Tipps zusammengestellt:

Wer sein Fahrzeug von Deutschland aus bucht, dem bleibt mehr Zeit für einen gründlichen Preis- und Leistungsvergleich. Bei Problemen an Ort und Stelle steht ein Ansprechpartner in Deutschland dem Touristen zur Seite.

Zu achten ist auf einen klar ausgewiesenen Gesamtmietpreis und auf die Rückgabemodalitäten. Alle Vereinbarungen sollten immer schriftlich festgehalten und der Vertrag nie blind unterschrieben werden. Der Mietvertrag sollte neben der Landessprache wenigstens in englischer Sprache abgefasst sein.

Vorsicht bei der Haftpflichtversicherung: In manchen Ländern unterscheiden sich die gesetzlichen Mindestdeckungssummen erheblich. Die Haftpflicht sollte mindestens eine Million Euro betragen. Ohne eine Vollkasko loszufahren, ist nicht ratsam. Am besten ist es, diese ohne Selbstbeteiligung abzuschließen und auf die Leistungen zu achten. Oft sind Schäden an Reifen, Felgen, Unterboden oder durch Steinschlag ausgenommen. Eine Diebstahlversicherung lohnt sich, sofern sie nicht in der Vollkasko enthalten ist.

Lokale Autovermieter im Ausland verlangen laut ADAC häufig überhöhte Tankpauschalen. Entweder werden völlig überzogene Tankgebühren berechnet oder die Kunden müssen für den ersten Tankinhalt viel zu viel bezahlen. Daher Vorsicht vor vermeintlichen Schnäppchen! Anbieter, die die Mietbedingungen vorab bzw. vor dem Buchungsabschluss nicht nennen wollen, sind mit besonderer Vorsicht zu genießen. Vor Fahrtbeginn ist immer zu klären, ob das Fahrzeug mit vollem Tank zurückgegeben werden kann. Teuer kann es werden, wenn das Auto abweichend von der vereinbarten Station zurückgegeben wird.

Der ADAC rät, das Fahrzeug vor der Übernahme genau zu prüfen und sich Mängel schriftlich bestätigen zu lassen. Bei Rückgabe sollte ein Mitarbeiter des Vermieters zugegen sein. Generell gilt, kein Fahrzeug von einem Vermieter akzeptieren, der nicht vertrauenswürdig erscheint und kein Fahrzeug mit offensichtlichen Mängeln übernehmen.

Quelle pressrelations.de

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